Hohe Waldbrandgefahr sorgt für Verbot an öffentlichen Grillplätzen

Hohe Waldbrandgefahr sorgt für Verbot an öffentlichen Grillplätzen
Hohe Waldbrandgefahr sorgt für Verbot an öffentlichen Grillplätzen

Die zuständigen Behörden haben wegen anhaltender Trockenheit die Warnstufe 4 ausgerufen. In Folge dessen sind alle öffentlichen Grillplätze gesperrt und ein allgemeines Grillverbot verhängt worden. Die Maßnahme gilt unabhängig von der verwendeten Grillart und wird durch verstärkte Kontrollen überwacht.

Umfang des Grillverbots und Kontrollen

Bereits in und am Wald liegende Grillplätze waren zuvor geschlossen worden. Mit der aktuellen Einstufung wurde das Verbot nun auf alle verbleibenden öffentlichen Grillstellen ausgeweitet. Das Verbot umfasst ausdrücklich auch Gasgrills und ähnliche Geräte. Zudem bleibt das Rauchen im Wald ganzjährig verboten. Ordnungskräfte werden die Plätze künftig verstärkt kontrollieren und auf die Einhaltung der Regeln achten.

Regeln für Veranstaltungen und Ausnahmen

Veranstalter unterliegen zusätzlichen Auflagen. Das Grillen mit Kohlegrills ist untersagt, auch das Grillen in Pavillons oder Zelten ist nicht erlaubt. Ausgenommen sind Foodtrucks und Anhänger mit festem Boden. Veranstalter müssen Stellflächen und Aufstellflächen anderer Fahrzeuge ausreichend wässern und zusätzliche Löschmittel bereithalten, etwa Feuerlöscher und gefüllte Eimer mit Wasser. Notwendigenfalls sind Grasflächen vor Beginn der Veranstaltung zu wässern. Das Abbrennen von Feuerwerk und anderer Pyrotechnik ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur nach Abstimmung mit dem Umweltamt möglich. Gaststätten und Kleingärten in einer Entfernung von 100 Meter Luftlinie zum Wald dürfen weder Feuer noch Pyrotechnik entzünden.

Warnstufen, Indizes und Bedeutung

Zur Einschätzung der Lage dienen der Waldbrandgefahrenindex und der Grasland Feuer Index. Beide Indizes geben das meteorologische Potenzial für Waldbrand beziehungsweise die Feuergefährdung von Freiflächen auf einer Skala von 1 bis 5 an. In den Stufen 1 und 2 sind keine Maßnahmen erforderlich. Ab Stufe 3 werden Waldgrillplätze geschlossen. In Stufe 4 gilt das generelle Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen. Bei Erreichen der höchsten Stufe 5 kommen neben dem Grillverbot zusätzliche strenge Auflagen für Veranstalter zur Anwendung.

Die Behörden behalten die Situation im Blick und können die angeordneten Maßnahmen an die Entwicklung der Gefahrenlage anpassen.

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