
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am 27. Januar den Verkauf des sogenannten Zollspeichers am Biebricher Rheinufer an die Wilhelm Heckel GmbH beschlossen. Mit dem Schritt endet eine mehr als zehn Jahre andauernde Unsicherheit um das markante Gebäude. Käufer und Stadt nennen als Ziel die Reaktivierung des Ensembles und die Stärkung des Standortes.
Entscheidung und Käufer
Die Stadt verkauft den Zollspeicher an das in Biebrich ansässige Familienunternehmen Heckel. Das weltweit tätige Unternehmen, das nach eigenen Angaben inzwischen in der siebten Generation geführt wird, plant, seinen Firmensitz und die Produktion hochwertiger Holzblasinstrumente in das Gebäude zu verlegen. Der Zollspeicher steht seit Jahren leer und gilt als prägendes Bauwerk am Rheinufer.
Andreas Kowol, Dezernent für Bauen und Verkehr, bewertete den Verkauf als Chance für das Rheinufer. Er sagte, die Lösung verbinde den Erhalt historischer Bausubstanz mit unternehmerischem Engagement und einer städtebaulichen Aufwertung und biete die Möglichkeit, den Ort wieder mit Leben zu füllen.
Weitere Nutzung des angrenzenden Zollamts
Das benachbarte, denkmalgeschützte Zollamt gehört nicht zum Verkauf und bleibt im Eigentum der Landeshauptstadt. Für dieses Gebäude soll nach Angaben der Stadt zeitnah ein eigenständiges Nutzungskonzept erarbeitet werden. Die Erlöse aus dem Verkauf des Zollspeichers sind für die Entwicklung des Zollamts vorgesehen. Die Stadt hofft, das Zollamt künftig einer neuen, öffentlich wirksamen Nutzung zuführen zu können.
Städtebaulicher Kontext und Ziele
Bei der weiteren Entwicklung des Standortes will die Stadt die Vorgaben ihres Rhein Main Uferkonzepts berücksichtigen. Dazu zählen nach Angaben der Verwaltung eine qualitätsorientierte städtebauliche Einbindung und die Aufwertung des Biebricher Rheinufers. Die Veräußerung des Zollspeichers soll zugleich den Fortbestand eines seit mehr als 180 Jahren in Biebrich tätigen Unternehmens sichern.
Konkrete Angaben zum Kaufpreis und zum Zeitplan für Umzug und Umbau machte die Stadtverwaltung in der Mitteilung nicht. Nach dem Beschluss des Magistrats liegt der Schwerpunkt der nächsten Schritte auf der Erstellung des Nutzungskonzepts für das Zollamt und der Abstimmung der städtebaulichen Maßnahmen.
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