
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Mit einer Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar, dürfen Geflügelhalter ab Sonntag, 18. Januar, ihre Tiere wieder ins Freie bringen. Kleinere Haltungen mit weniger als fünfzig Tieren waren bereits im Dezember 2025 von Lockerungen betroffen.
Entscheidung und Zeitpunkt
Die Stadtverwaltung begründet die Aufhebung mit einer Beruhigung des Seuchengeschehens. Die neue Verfügung erweitert die bereits bestehenden Erleichterungen und richtet sich nun auch an größere Betriebe. Die Maßnahme tritt unmittelbar nach der Bekanntgabe in Kraft.
Hygienemaßnahmen bleiben verpflichtend
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht müssen Geflügelhalter weiterhin strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Diese Maßnahmen dienen dazu, das Risiko eines Erregereintrags zu reduzieren. Konkret wird von Haltern erwartet, Schutzkleidung zu verwenden, Schadnager zu bekämpfen sowie Geräte und Materialien regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
Regionale Einordnung und weiterführende Informationen
Wiesbaden folgt mit dem Schritt anderen hessischen Kreisen, die bereits zuvor Lockerungen vorgenommen hatten. Die Stadt verweist darauf, dass die genauen Anforderungen und Vorgaben auf der städtischen Internetseite eingesehen werden können. Die entsprechenden Informationen finden sich unter www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe.
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