
Seit dem 6. Februar gilt in der Susannastraße in Igstadt Tempo 30. Das Verkehrsdezernat setzte die Geschwindigkeitsbegrenzung nach rechtlicher Prüfung um und folgte damit dem Wunsch des Ortsbeirats. Ziel der Maßnahme ist die Verringerung von Verkehrslärm zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner.
Rechtliche Prüfung und Lärmberechnungen
Das Umweltamt hatte umfangreiche Lärmberechnungen erstellt, die dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren entsprechen und den Bedarf für eine Reduzierung der Geschwindigkeit bestätigt haben. Verkehrsdezernent Andreas Kowol erklärte, die Maßnahme sei rechtlich geprüft und ermögliche den Schutz der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner. Er betonte, „dort, wo Menschen wohnen, leben, schlafen, wo sich Kinder aufhalten, haben sie ein Recht auf ein gesundes und sicheres Lebensumfeld“.
Weitere geplante Tempo 30-Regelungen in Wiesbaden
Das Verkehrsdezernat kündigte an, weitere Wünsche aus Ortsbeiräten und der Bevölkerung auf Hauptverkehrsstraßen mit Wohnbebauung ebenfalls umzusetzen. Betroffene Straßenzüge sind unter anderem in folgenden Ortsteilen geplant: Bierstadt Nauroder Straße B455 Hausnummern 59 bis 132; Erbenheim Barbarossastraße und Wandersmannstraße Hausnummern 38 bis 54; Biebrich Straße der Republik, Rathausstraße und Stettiner Straße; Kastel Wiesbadener Straße; Westend beziehungsweise Bleichstraße und Zietenring; Südost Frankfurter Straße 19 bis 31 beziehungsweise 17 bis 40; sowie die Erich Ollenhauer Straße im Bereich Dotzheim Mitte bis Willi Werner Straße.
Unabhängig davon werden Tempo 30 Zonen in Wohngebieten sowie vor Schulen und Kindertagesstätten geprüft und umgesetzt, sofern Ortsbeiräte dies wünschen und die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Das Dezernat betont, Maßnahmen würden dort ergriffen, wo gesetzliche Grenzwerte für Lärm überschritten sind.
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