
Seit dem 7. Februar gelten höhere Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Volljährige Antragstellende, die das 24. Lebensjahr bereits vollendet haben, zahlen nun 46 Euro statt bisher 37 Euro. Für jüngere Antragstellende erhöht sich die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro.
Was sich ändert
Die neuen Sätze treten mit einer Verordnung des Bundesinnenministeriums in Kraft, der zuvor der Bundesrat zugestimmt hat. Die Regelung betrifft die Gebühren, die bei der Beantragung eines Personalausweises zu entrichten sind. Die Differenz beträgt für Personen ab 24 Jahren 9 Euro und für unter 24 Jahre 4,80 Euro.
Begründung für die Erhöhung
Als Gründe für die Anhebung nennt das Ministerium gestiegene Herstellkosten und einen höheren Verwaltungsaufwand. Zusätzlich spiele die Umsetzung neuer Sicherheitsstandards eine Rolle. Weiterhin werde der Ausbau digitaler Prozesse als Begründung angeführt, um die Gebühren an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen.
Verfahren und Geltungsbereich
Die Gebührenerhöhung wurde formal durch eine Verordnung des Bundesinnenministeriums festgelegt und vom Bundesrat genehmigt. Sie gilt bei der Beantragung von Personalausweisen und ist seit dem genannten Datum wirksam.
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